Über die Zustimmung oder Ablehnung eines Gesuchs entscheidet ausschliesslich der Stiftungsrat.
Der Stiftungsrat kann Jahresschwerpunkte bestimmen, in denen er sich in einem Gebiet speziell engagieren will.
Je nach Anzahl von Gesuchen kann die Stiftung keine neuen Anträge für Stipendien annehmen oder Projektbeiträge sprechen. Fragen Sie vorher via
E-Mail nach oder rufen Sie uns an, bevor Sie Aufwand betreiben:
Telefon 061 701 72 32, E-Mail.
Gesuchsformular für Einzel- und Familienhilfe: pdf-Formular